Freie Straffälligenhilfe NRW: Keine Planungssicherheit bei justizgeförderten Projekten

Foto: Matthew Ansley auf Unsplash

Sonja Bongers (SPD): „Die Situation ist für die Träger eine Katastrophe.“

Düsseldorf (2mind) – Kürzungen im nordrhein-westfälischen Landeshaushalt hinterlassen bei Trägern der freien Straffälligenhilfe tiefe Spuren und gefährden deren Zukunft: „Wir haben jahrelang am Drei-Säulen-Modell gearbeitet, jetzt wird die eine Säule reduziert“, sagt Manuel Sheikh, Sprecher der Zentralen Beratungsstellen NRW und Sozialarbeiter bei Chance e.V. in Münster. Justizvollzug, der Sozialdienst der Justiz und die freie Straffälligenhilfe bilden die drei Säulen der Resozialisierung. Für die justizgeförderten Projekte der freien Straffälligenhilfe kündigte die nordrhein-westfälische Landesregierung im vergangenen Jahr umfangreiche Kürzungen an, setzte aber nicht alle davon im Landeshaushalt für 2025 um. Jedoch hatte bereits die Ankündigung erhebliche Auswirkungen auf die Arbeit der freien Träger:

So mussten Träger Kündigungen aussprechen oder Fachkräfte haben – angesichts der Unsicherheit – von sich aus das Tätigkeitsfeld gewechselt. Als dann Anfang Dezember für einige justizgeförderte Projekte die Mittelkürzungen vom Tisch waren, fehlten manchen Akteuren bereits ihre erfahrenen Mitarbeiter. Seit 1996 stehen die Träger justizgeförderter Projekte an jedem Jahresende vor der Frage, ob sie für das Folgejahr Mittel erhalten und damit ihre Projekte fortführen können. Auch für das Jahr 2026 fehle es für diese Projekte an Planungssicherheit, sagt Sheikh.

„Die Situation ist für die Träger eine Katastrophe.“ So ordnet Sonja Bongers, Sprecherin der SPD-Fraktion im Rechtsausschuss des Landtags NRW, die Situation ein. Bongers verweist auf die langfristigen Folgen: „Strukturen, die einmal weg sind, die sind auf längere Zeit weg.“ Mit den Kürzungen im Landeshaushalt werde sich ihre Partei nicht zufriedengeben. Bongers weiter: Die SPD-NRW werde „immer und immer wieder“ die „Streichorgien in verschiedene Anträge packen“ und so „über das Jahr verteilt den Finger in die Wunde legen“.

Im Landeshaushalt 2025 wurden die freiwilligen Leistungen an die Träger der freien Straffälligenhilfe auf knapp die Hälfte gekürzt. Von den Streichungen erfasst waren der Täter-Opfer-Ausgleich, das Modellprojekt für die Förderung der gemeinnützigen Arbeit sowie die Zuwendungen für die Mitwirkung bei der Behandlung von Sexualstraftätern. Darauf verweist die SPD-Fraktion im NRW-Landtag in einem im März vorgelegten Antrag und stellt fest: „Die so herbeigeführte schwere Schwächung der subsidiären Reintegration von Straffälligen hat spürbare Auswirkungen auf die Wohnungsvermittlung im Anschluss an die Inhaftierung. Aber auch die Wartezeiten für Therapien von Sexualstraftätern werden sich weiter drastisch verlängern“.

In ihrem Antrag forderte die SPD-Opposition die Landesregierung aus CDU und Grünen auf, die aktuellen Kürzungen im Bereich der freien Straffälligenhilfe rückgängig zu machen. Ende März wurde der Antrag im Landtag erwartungsgemäß mit den Stimmen der Regierungsparteien abgelehnt.
Den Trägern der freien Straffälligenhilfe steht auch am Ende dieses Jahres eine Zitterpartie bevor.

Schreibe einen Kommentar

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert