
Berlin (2mind) – Mit dem „Gesetz zur Stärkung der Strukturen gegen sexuelle Gewalt an Kindern und Jugendlichen“ soll sexualisierter Gewalt vorgebeugt und die Rechte Betroffener sollen gestärkt werden. Es trat in der zurückliegenden Woche in Kraft. Bundesfamilienministerin Karin Prien (CDU) bezeichnete das Gesetz als einen „Meilenstein im Kampf gegen sexuellen Missbrauch von Minderjährigen – und ein klares Bekenntnis: Dieses Thema wird nicht mehr von der politischen Agenda verschwinden.“
Bestehende Strukturen wurden nun gesetzlich verankert: das Amt der oder des Unabhängigen Bundesbeauftragten, der Betroffenenrat sowie die Unabhängige Aufarbeitungskommission. Dauerhaft erhalten bleiben sollen auch das Hilfe-Telefon Sexueller Missbrauch und das Hilfe-Portal. Zudem soll ein Zentrum für Forschung zu sexueller Gewalt an Kindern und Jugendlichen eingerichtet werden, dessen Erkenntnisse in jeder Legislaturperiode in einen Bericht der oder des Unabhängigen Bundesbeauftragten über Ausmaß und Folgen sexueller Gewalt einfließen.
Kerstin Claus, die Unabhängige Bundesbeauftragte gegen sexuellen Missbrauch von Kindern und Jugendlichen, verwies dazu auf die Herausforderungen: „Die Zahl der Straftaten gegen Kinder und Jugendliche ist ungebrochen hoch, das Dunkelfeld riesig und die Risiken gerade in der digitalen Welt nahezu unermesslich – denn hier fehlt jede soziale Kontrolle, hier fehlen sichere, kindgerechte Räume, hier sind junge Menschen den Täterstrategien immer wieder schutzlos ausgeliefert.“