
36.000 EUR Geldbuße gegen Stuttgarter Influencerin verhängt
Stuttgart (2mind) – Eine Influencerin mit 750.000 Followerinnen und Follower veröffentlicht auf Instagram Beauty-, Make-up- und Lifestyle-Inhalte. Zwischen Mai und Juli 2025 kooperierte sie in ihren Storys mit Unternehmen, bewarb deren Produkte und erhielt dafür Geldzahlungen sowie Sachleistungen. Das kennzeichnete sie nicht oder nur so, dass es kaum wahrnehmbar war.
Die Landesanstalt für Kommunikation Baden-Württemberg (LFK) wies die Influencerin bereits in den Jahren 2020 und 2022 auf die Anforderungen an eine ausreichend deutliche Werbekennzeichnung hin. Nun verhängte die LFK wegen wiederholter Verstöße gegen die gesetzlichen Vorgaben zur Werbekennzeichnung eine Geldbuße von insgesamt 36.000 EUR gegen die Influencerin. Mit Verfahrensgebühren und Auslagen muss die Frau 37.803,50 EUR zahlen. Der Bußgeldbescheid ist bestandskräftig.
Werbung darf nicht erst auf den zweiten Blick als solche erkennbar werden“, so LFK-Präsident Wolfgang Kreißig in einer Pressemitteilung. „Gerade reichweitenstarke Influencerinnen und Influencer tragen eine besondere Verantwortung für Transparenz. Nutzerinnen und Nutzer müssen unmittelbar erkennen können, ob sie einen redaktionellen oder persönlichen Inhalt sehen, oder ob es sich um bezahlte kommerzielle Kommunikation handelt.“ Die LFK ist die Medienanstalt für Baden-Württemberg.
