
Länderübergreifende Arbeitsgruppe untersuchte Rückfallrisiken nach Entlassung aus dem Jugendstrafvollzug
Düsseldorf (2mind) – Je jünger Jugendstrafgefangene bei ihrer Inhaftierung sind, um so höher liegt ihr Rückfallrisiko. Suchtprobleme erhöhen das Rückfallrisiko der Jugendstrafgefangenen, die Integration in den Arbeitsmarkt reduziert es. Das zeigen die Ergebnisse einer Ende 2025 von der „Arbeitsgruppe länderübergreifende Evaluation Jugendstrafvollzug 2025“ vorgelegten Studie. Untersucht wurden die Entlassungsjahrgänge 2017 und 2018 aus den Jugendstrafanstalten in sieben Bundesländern.
Dabei zeigte sich in einem Zeitraum von drei Jahren eine allgemeine (von der Deliktschwere unabhängige) Rückfallquote von 72% und eine spezifische Rückfallquote (Verurteilung zu einer neuen Haftstrafe) von 30% unter den ehemaligen Jugendstrafgefangenen.
Suchtprobleme besitzen erwartungsgemäß einen hohen Einfluss auf die allgemeine Rückfälligkeit. In dem Bericht heißt es dazu weiter: „Die Bedeutung von Suchtproblemen unterstreicht die Notwendigkeit, vollzugliche Maßnahmenangebote zur Bearbeitung der Suchtproblematik bereitzustellen und gegebenenfalls zu erweitern.“
Schulische Qualifikationen – bei Haftantritt vorhanden oder in der Haft erworben – wirken positiv auf die Arbeitsmarktintegration und tragen dadurch zur Rückfallreduzierung bei.
Das Vorliegen förderlicher sozialer Beziehungen besitzt zwar auf die allgemeine Rückfälligkeit keinen großen Einfluss. Aber: „Im Hinblick auf eine erneute Verurteilung zu einer Haftstrafe stellen sie einen bedeutenden Schutzfaktor dar.“ Weiter heißt es in dem Bericht: „Aus diesem Grund muss ein besonderes Augenmerk auf Angebote, die dem Aufbau und dem Erhalt förderlicher sozialer Beziehungen dienlich sind, gelegt werden.“
Die Studie > „Evaluation des Jugendstrafvollzuges“ als PDF zum Download
