Wohnungslosenbericht 2024: Über eine halbe Million Menschen betroffen

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Die Bundesregierung will Wohnungslosigkeit bis 2030 überwinden. Viele Betroffene leiden unter psychischen Beeinträchtigungen.

Berlin (2mind) – Etwa 530.000 Menschen sind in Deutschland wohnungslos. Davon sind etwa 440.00 Menschen in Einrichtungen der Wohnungsnotfallhilfe untergebracht, über 47.000 Menschen leben auf der Straße oder in Behelfsunterkünften und andere kommen bei Verwandten oder Bekannten unter. Diese Zahlen bietet der gestern von der Bundesregierung beschlossene Wohnungslosenbericht 2024. Im Vergleich zum Wohnungslosenbericht 2022 ist die Zahl der Betroffenen Menschen gestiegen.

„Der Bericht zeigt, dass die Obdach- und Wohnungslosigkeit in Deutschland unterschiedliche Formen und Ursachen hat und bei weitem kein rein städtisches Problem darstellt“, so die Bundesministerin für Wohnen, Klara Geywitz. In einem Bundesinstitut – dem BBSR – würden derzeit „Maßnahmen erarbeitet, um zum Beispiel Frauen und Kinder in Obdachlosenunterkünften durch bessere Standards zu schützen.“

Weitere Erkenntnisse des Berichts:

  • Knapp zwei Drittel der wohnungslosen Menschen sind männlich.
  • Wohnungslose Personen ohne Unterkunft sind durchschnittlich 43 Jahre alt.
  • Knapp zwei Drittel der wohnungslosen Menschen ohne Unterkunft sind deutsche Staatsangehörige.
  • Weibliche untergebrachte Wohnungslose sind unter den Personen mit ausländischer Nationalität mit 39 Prozent wesentlich stärker vertreten als in der Gruppe der Deutschen (4 Prozent).
  • Etwa 56 Prozent der wohnungslosen Menschen leiden nach eigener Einschätzung an einer dauerhaften psychischen Einschränkung, Suchterkrankungen eingeschlossen.
  • Wohnungslosigkeit bildet ein langfristiges Problem: 65 Prozent der Wohnungslosen ohne Unterkunft leben bereits über ein Jahr auf der Straße. Im Wohnungsnotfallhilfesystem untergebrachte Menschen leben dort durchschnittlich länger als zwei Jahre.

In der Wohnungslosenstatistik werden auch in Unterkünften für Geflüchtete untergebrachte Personen erfasst, wenn ihr Asylverfahren positiv abgeschlossen und sie zur Vermeidung von ansonsten eintretender Wohnungslosigkeit in der Unterkunft bleiben.

Die Bundesregierung will Wohnungslosigkeit in Deutschland mit einem „Nationalen Aktionsplan gegen Wohnungslosigkeit“ bis 2030 zu überwinden.

Der > Wohnungslosenbericht 2024 als PDF zum Download

Dieser Text von 2mind ist lizenziert unter CC BY-SA 4.0

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