Geschlechtseintrag: Selbstbestimmungsgesetz tritt in Kraft
Heute tritt das Gesetz über die Selbstbestimmung in Bezug auf den Geschlechtseintrag (SBGG) in Kraft. Dadurch wird trans-, intergeschlechtlichen und nichtbinären Personen die Änderung ihres Geschlechtseintrags und ihres Vornamens erleichtert. Anmeldungen dazu beim Standesamt waren bereits ab dem 1. August 2024 möglich.