Neu: Knastzeitungen online lesen
Für das Projekt sammelte die Softwareexpertin und Aktivistin Lilith Wittmann zahlreiche deutsche Zeitungen aus dem Strafvollzug.
Für das Projekt sammelte die Softwareexpertin und Aktivistin Lilith Wittmann zahlreiche deutsche Zeitungen aus dem Strafvollzug.
Die Bundesregierung will Wohnungslosigkeit bis 2030 überwinden. Viele Betroffene leiden unter psychischen Beeinträchtigungen.
Personalnot im Allgemeinen Sozialdienst, finanzieller Druck und fehlende Jugendhilfeangebote gefährden Kinder und Jugendliche. Dazu berichtet aktuell die ARD.
Stimulierende Drogen und die dadurch verursachten Gesundheitsschäden bilden eine Herausforderung 2025. Hoch ist der Anteil der Menschen mit Suchtproblematik besonders im Jugendstrafvollzug.
Die nordrhein-westfälischen Jugendämter nahmen im vergangenen Jahr mehr als 17.000 Kinder und Jugendliche in Obhut. Im vorausgegangenen Jahr waren es mit 16.546 Betroffenen etwas weniger. Fast die Hälfte der gemeldeten Fälle waren Inobhutnahmen von Minderjährigen, die unbegleitet aus dem Ausland eingereist waren.
Der Düsseldorfer Justizminister Benjamin Limbach sprach auf der „Fachwoche Straffälligenhilfe“, in der es – unter dem Stichwort „Desistance“ – um Wege aus der Kriminalität ging.
Was mich ausmacht ist Gott, meine Frau und ADHS. Auf die drei möchte ich nicht verzichten.“ Das sagte der Autor, Musiker und Aktionskünstler Arno Backhaus heute in seinem Vortrag auf der ACL-Jahrestagung auf Fehmarn. Backhaus sprach sich dafür aus, nicht nur die Risiken, sondern auch die Chancen von ADHS in den Blick zu nehmen.
Bei einer Fachtagung der Deutschen Bewährungshilfe (DBH) in Köln zum Entlass- und Übergangsmanagement ging es auch um die Frage, welche Bedeutung Vereinen für die Wiedereingliederung Haftentlassener zukommt.
Der Kokainkonsum in Deutschland steigt enorm, darauf weisen Zahlen des Barmer Instituts für Gesundheitsforschung (bifg): Danach waren 2013 bundesweit 19.700 Menschen wegen Kokainmissbrauchs in ärztlicher Behandlung. Zehn Jahre später – 2023 – waren es bereits 65.000 Menschen.
Heute tritt das Gesetz über die Selbstbestimmung in Bezug auf den Geschlechtseintrag (SBGG) in Kraft. Dadurch wird trans-, intergeschlechtlichen und nichtbinären Personen die Änderung ihres Geschlechtseintrags und ihres Vornamens erleichtert. Anmeldungen dazu beim Standesamt waren bereits ab dem 1. August 2024 möglich.