10. Familienbericht: Alleinerziehende mit hohem Armutsrisiko

Foto: Andrej Lišakov auf Unsplash+

Berlin (2mind) – Die Bundesregierung hat den 10. Familienbericht vorgelegt. „Der Familienbericht zeigt auf, wie es allein- und getrennterziehenden Familien in Deutschland geht“, so Bundesfamilienministerin Lisa Paus (Bündnis 90/Die Grünen) anlässlich der Vorstellung am 15. Januar. Wie Pauls sagte, „macht der Bericht deutlich, dass gerade für Alleinerziehende das Armutsrisiko hoch ist.“ Im Jahr 2021 lag ein Drittel der Alleinerziehenden (33,2 Prozent) nah an oder unter der Grenze zur Armutsgefährdung – mit einem jährlichen sogenannten Nettoäquivalenzeinkommen von unter 16.300 Euro. Bei Paarfamilien traf das dagegen „nur“ auf 19,4 Prozent zu.

In jeder fünften Familie in Deutschland ist ein Elternteil allein oder getrennt erziehend; insgesamt sind das 1,7 Millionen Alleinerziehende mit Kindern unter 18 Jahren. Alleinerziehende sind überwiegend weiblich; der Anteil der Väter lag 2023 bei 18 Prozent. Alleinerziehende Mütter sind häufiger von Armut betroffen als alleinerziehende Väter.

Die von der Bundesregierung beauftragte Familienberichtskommission analysierte Daten und gab der Politik Handlungsempfehlungen mit, die sich auf vier Ziele ausrichten:

Die ökonomische Eigenständigkeit von Müttern und Vätern soll stärker gefördert werden – etwa durch den Ausbau der Kindertagesbetreuung und eine Reform des Elterngeldes.

Die gemeinsame Elternverantwortung soll gestärkt werden. Hintergrund bilden die zunehmenden Erwerbstätigenquoten und Arbeitszeiten von Müttern sowie die steigende Väterbeteiligung an der Kinderbetreuung.

Finanzielle Verletzlichkeiten Alleinerziehender sollen stärker berücksichtigt werden – etwa durch Vereinfachungen im Sozialrecht oder erleichterte Zugänge zum Arbeitsmarkt.

Die Vielfalt von Familienformen soll anerkannt und gefördert werden. Etwa ein Viertel der Alleinerziehenden lebt ohne Kontakt zum anderen Elternteil. Die meisten Kinder aus Trennungsfamilien wachsen mit einem haupt- und einem miterziehenden Elternteil auf – mit großen Unterschieden beim zeitlichen Umfang der Mitbetreuung. Ein sogenanntes paritätisches (ausgeglichenes) Betreuungsmodell wird nur von wenigen getrenntlebenden Elternpaaren praktiziert.

Der 10. Familienbericht der Bundesregierung > als PDF zum Download

Dieser Text von 2mind ist lizenziert unter CC BY-SA 4.0

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