Prostituiertenschutzgesetz wird evaluiert

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Schützt das Gesetz Prostituierte – oder bracht es völlig andere Ansätze?

Berlin (2mind) – Am 1. Juni 2017 trat in Deutschland das Prostituiertenschutzgesetz in Kraft. Die Prostitution wurde damit zu einer gesetzlich geregelten Tätigkeit mit einer Anmeldepflicht und einer Pflicht zur gesundheitlichen Beratung für Prostituierte einerseits und einer Erlaubnispflicht für den Betrieb eines Prostitutionsgewerbes andererseits. Prostituierte sollen so besser vor Ausbeutung und Gewalt geschützt werden. In dem Gesetz ist festgehalten, dass die Bundesregierung dem Deutschen Bundestag bis spätestens am 1. Juli 2025 einen Evaluationsbericht über dessen Auswirkungen vorlegen muss. Den Auftrag zur Evaluation erhielt das Kriminologische Forschungsinstitut Niedersachen (KFN) in Hannover. Mit der Evaluation rückt die Frage nach dem Reformbedarf bei der gesetzlichen Regulierung der Prostitution in den Fokus. Ein Verband bringt sich dazu nun in Stellung.

Ende 2023 waren bei deutschen Behörden rund 30.600 Prostituierte nach dem Prostituiertenschutzgesetz angemeldet. Das waren 8,3 % mehr als im Vorjahr (2022: 28 300), aber deutlich weniger als vor der Corona-Pandemie 2019 mit 40.400 angemeldeten Prostituierten. 18% der angemeldeten Prostituierten besitzen die deutsche Staatangehörigkeit, 36% die rumänische, 11% die bulgarische und 7% die spanische Staatsangehörigkeit. Zudem wurden 2023 etwa 2.300 Erlaubnisse für das Prostitutionsgewerbe erteilt (2022: 2.200). Genehmigt wurden überwiegend (93%) Prostitutionsstätten (z.B. Bordelle), daneben auch Prostitutionsvermittlungen, Prostitutionsfahrzeuge und -veranstaltungen.

Die Zahl registrierter Prostituierter wird von Experten kritisch bewertet; die Dunkelziffer könne um das 10fache höher liegen. So schrieb der Frauenrechtsverein Solwodi 2024 in einer Stellungnahme für den Deutschen Bundestag zu seinen Kontakten mit Prostituierten: „Kaum 10% der Frauen, mit denen wir Kontakt haben, sind angemeldet.“ Auch die Auswirkungen des Prostituiertenschutzgesetzes werden unterschiedlich eingeordnet. 2023 sagte die heutige Bundesforschungsministerin Dorothee Bär (CSU) der Bild-Zeitung: „Deutschland hat sich zum Bordell Europas entwickelt. Deutschland ist mittlerweile auch weltweit als Land für Sex-Tourismus sehr attraktiv.“ Ende 2023 forderte die CDU/CSU-Fraktion im Bundestag eine völlig andere gesetzliche Regelung: ein Sexkaufverbot, das sich am sogenannten „Nordischen Modell“ orientiert.

Gegen ein generelles Sexkaufverbot hat sich nun der Paritätische Gesamtverband positioniert. Das würde „die Gefahr der noch stärkeren Verlagerung von Sexarbeit und Prostitution in die Illegalität und Unsichtbarkeit mit sich bringen“, heißt es in dem nun vorgelegten Positionspapier. Stattdessen fordert der Verband einen Abbau der Diskriminierung Prostituierter, psychosoziale Beratung auf Augenhöhe, einen flächendeckenden Gesundheitsschutz sowie die Bereitstellung von Wohn- und Schutzräumen. „Insbesondere Frauen gehen der Sexarbeit/Prostitution auch aus Gründen der Wohnungslosigkeit nach“, heiß es in dem Papier.

Das > Papier „Paritätische Position zum Schutz von Sexarbeiter*innen“ als PDF

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