Vernachlässigung die häufigste Form der Kindeswohlgefährdung

Foto: Nadine Shaabana auf Unsplash

Fallzahl der nordrhein-westfälischen Jugendämter fast 25 % höher als vor fünf Jahren

Düsseldorf (2mind) – In 17.230 Fällen haben nordrhein-westfälische Jugendämter im vergangenen Jahr eine Kindeswohlgefährdung festgestellt – fast 25% mehr als noch fünf Jahre zuvor. In 9.049 Fällen stellten sie Anzeichen für eine Vernachlässigung bei einer akuten oder latenten Gefährdung der Kinder fest. Vernachlässigung ist damit in 2024 die häufigste Form der Kindeswohlgefährdung, gefolgt von 6.351 Fällen mit Anzeichen für eine psychische Misshandlung, 5.742 Fällen mit Anzeichen für eine körperliche Misshandlung und 1.272 Fällen mit Anzeichen für sexuelle Gewalt. Die Gesamtzahl der durchgeführten Gefährdungseinschätzungen stieg 2024 auf rund 68.000 Fälle. Das berichtet das Statistische Landesamt NRW.

Die meisten Hinweise auf mögliche Kindeswohlgefährdungen erfolgten durch Polizei, Gerichte oder Staatsanwaltschaften (29%). Weitere Hinweise kamen von Schulen (fast 13 % der Fälle) oder als anonyme Meldungen (knapp 10 %) sowie von Bekannten oder Nachbarn (nahezu 9 %).


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