
2025 war die Zahl der Suizide im Strafvollzug NRW gegenüber dem Vorjahr deutlich gestiegen. Ein hohes Risiko besteht zu Beginn der Inhaftierung und in Untersuchungshaft.
Düsseldorf (2mind) – Die Justizvollzugsanstalt Köln ist im Juli mit dem Suizidpräventionspreis der Bundesarbeitsgemeinschaft “Suizidprävention im Justizvollzug” (BAG) geehrt worden. Die bundesweit vergebene Auszeichnung würdigt innovative und praxisbewährte Ansätze. In der BAG sind Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter aus dem Justizvollzug aller Bundesländer vertreten. Der Suizidpräventionspreis der Arbeitsgruppe wurde seit 2012 jeweils in ein anderes Bundesland und nach Österreich vergeben und ging nun erstmals nach Nordrhein-Westfalen.
Die Zahl der Suizide im nordrhein-westfälischen Strafvollzug war 2025 gegenüber dem Vorjahr deutlich gestiegen: 24 Gefangene nahmen sich im vergangenen Jahr das Leben; 2024 waren es 13 Gefangene. In den Jahren von 2014 bis 2025 schwankte die Zahl der Suizide im nordrhein-westfälischen Justizvollzug zwischen 9 und 25 Fällen. An einem beliebigen Stichtag befinden sich in Nordrhein-Westfalen (NRW) rund 14.000 Menschen in Haft, jährlich durchlaufen etwa 30.000 bis 40.000 Gefangene die Haftanstalten.
Im Zentrum der Arbeit in der JVA Köln steht ein niederschwelliges interdisziplinäres Gesamtkonzept für akut suizidgefährdete und psychisch belastete Inhaftierte. Psychologische, pädagogische, seelsorgerische und vollzugliche Fachkräfte arbeiten eng zusammen, um auch schwer erreichbare Menschen zu unterstützen. Eine wichtige Rolle kommt alltagsnahen Gruppenangeboten zu: Gemeinsames Kochen, Stricken oder kreative Projekte sollen eine Vertrauensbasis schaffen, die klassische Hilfsangebote oft nicht bieten können. Sprachliche Unterstützung, insbesondere für Erstinhaftierte, sollen zusätzlich den Zugang erleichtern.
NRW-Justizminister Benjamin Limbach (Bündnis 90/Die Grünen) lobte die Arbeit der Kölner Anstalt als „herausragend und hoch engagiert“. JVA-Leiterin Angela Wotzlaw sieht die Ehrung als „Anerkennung und Verpflichtung, die Suizidprävention auch künftig als wesentlichen Bestandteil eines verantwortungsvollen und humanen Justizvollzugs weiterzuentwickeln“.
Die Suizidprävention in den NRW-Vollzugsanstalten wird in einer 2022 erlassenen Verwaltungsvorschrift geregelt. In allen Anstalten entwickeln speziell geschulte Suizidpräventionsbeauftragte anstaltsbezogene Präventionskonzepte, schulen das Personal und arbeiten Suizidfälle systematisch auf. Ein mehrstufiges Screening-System soll für eine frühzeitige Erkennung von Risiken sorgen: Neben dem Erstscreening bei Aufnahme erfolgen weitere Screenings im ersten Haftjahr sowie anlassbezogen, etwa nach Gerichtsurteilen oder persönlichen Krisen. Je nach Gefährdungsgrad werden die Betroffenen intensiv betreut – mit Maßnahmen wie gemeinschaftlicher Unterbringung, unregelmäßigen Beobachtungen oder Kameraüberwachung.
Risiken und Ursachen von Suiziden in Haft
In ihrem Fachbeitrag „Suizide im deutschen Strafvollzug: Häufigkeit, Risikofaktoren und Prävention“ sind Annette Opitz-Welke und Norbert Konrad 2021 der Frage nach Ursachen und Risikofaktoren nachgegangen. „Insbesondere zu Beginn einer Inhaftierung und in der Untersuchungshaft entwickeln viele Gefangene reaktivdepressive Störungsbilder. Einwirkende Belastungsfaktoren sind das hohe Maß an externer Kontrolle, stark eingeschränkte Kontaktmöglichkeiten zu Personen außerhalb der Justizvollzugsanstalten, Auseinandersetzung mit dem laufenden Strafverfahren und die Konfrontation mit der anstaltsinternen Subkultur“, heißt es in dem Text. Und weiter: „Anpassungsstörungen mit depressiver und gelegentlich auch paranoider Symptomatik treten besonders bei Untersuchungsgefangenen häufig auf und sind allgemein als Ausdruck der erhöhten psychosozialen Vulnerabilität von Gefangenen aufzufassen. Einerseits kann Inhaftierung für ein Individuum in einer spezifischen Situation eine unlösbar erscheinende Konfliktsituation darstellen, in der, im Sinn des ‚Krisenmodells der Suizidalität‘, eine Selbsttötungsabsicht als Reaktion oder Dekompensation einer eigentlich ansonsten ausreichend stabilen Persönlichkeit verstanden werden kann. Auf der anderen Seite leiden Gefangene im Vergleich zur Allgemeinbevölkerung häufiger unter psychiatrischen Erkrankungen und Substanzkonsumstörungen, die als Risikofaktoren für Suizidalität gut belegt und konzeptionell dem „Krankheitsmodell der Suizidalität“ zuzuordnen sind.“ Die Diagnose einer psychiatrischen Erkrankung oder einer Substanzkonsumstörung erhöhen das Suizidrisiko. Der ganze Beitrag als PDF:
Annette Opitz-Welke, Norbert Konrad (2021). Suizide im deutschen Strafvollzug: Häufigkeit, Risikofaktoren und Prävention. In: Bundesgesundheitsblatt – Gesundheitsforschung – Gesundheitsschutz Nr. 1/2022, S. 18-24 (CC BY 4.0)
