Social Media und Jugendschutz: Mehr erforderlich als ein Mindestalter

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Die Expertenkommission „Kinder- und Jugendschutz in der digitalen Welt“ legte 56 Handlungsempfehlungen vor, die auch Bildungsakteure in die Pflicht nehmen wollen.

Berlin (2mind) – Für die Einrichtung eines Social-Media-Accounts sollte eine Mindestaltersgrenze von 13 Jahren gesetzlich verankert werden. Das empfiehlt die von der Bundesregierung eingesetzte Expertenkommission „Kinder- und Jugendschutz in der digitalen Welt“. Zudem müsse es eine wirksame Altersprüfung geben. Eine Alternative zum einheitlichen Mindestalter könnten dienst- und funktionsspezifische Beschränkungen nach Risikobewertung des jeweiligen Angebots sein, so die Kommission, die zugleich betonte: Nationale Alleingänge sollten vermieden und Kinder sollten nicht für die Nutzung unzureichend gesicherter Angebote verantwortlich gemacht werden.

Bundesfamilienministerin Karin Prien erklärte dazu gegenüber der Presse: „Für die eigenständige Nutzung sozialer Medien sehe ich grundsätzlich in dem Vorschlag einer gesetzlichen Altersgrenze von 13 Jahren den richtigen Weg – in Verbindung mit einer wirksamen Altersüberprüfung und abgestuften Schutzvorkehrungen für Jugendliche bis 18 Jahre.“

Eingesetzt worden war die unabhängige Expertenkommission im September 2025. Im April hatte sie eine Bestandsaufnahme und nun Ende Juni insgesamt 56 Handlungsempfehlungen veröffentlicht, die weit über ein Mindestalter hinausgehen und verschiedene Bildungsakteure in die Verantwortung nehmen. Die Handlungsempfehlungen (HE) in der Zusammenfassung:

HE01: Es soll eine nationale Informationskampagne namens „Wir für unsere Kinder“ gestartet werden.

HE02: Familien sollen bereits vor der Geburt und in den ersten Lebensmonaten verlässlich zum Umgang mit digitalen Medien beraten und unterstützt werden.

HE03: Lokale Anlaufstellen für die Förderung von Medienkompetenz müssen ausgebaut, gestärkt und besser auffindbar gemacht werden.

HE04: Eltern und Familien sollen für einen verantwortungsvollen Umgang mit Fotos von Kindern und Jugendlichen im Internet sensibilisiert werden.

HE05: Beratungs- und Bildungsangebote für Eltern müssen inklusiv, alltagstauglich, mehrsprachig und barrierearm gestaltet sein.

HE06: Der Austausch unter Eltern über Medienerziehung soll ermöglicht und bereits wirksame Projekte sollen dauerhaft gesichert werden.

HE07: Das Recht des Kindes auf Pflege und Erziehung im Bürgerlichen Gesetzbuch soll um den Schutz vor digitaler Vernachlässigung und die elterliche Verantwortung in der Digitalerziehung ergänzt werden.

HE08: Medienpädagogik soll als verbindlicher Bestandteil in die Aus- und Weiterbildung von Fachkräften in der frühen Bildung aufgenommen werden.

HE09: In den Studiengängen und Ausbildungen für Pädagogik und Soziale Arbeit muss Medienpädagogik als Pflichtfach etabliert werden.

HE10: Die digitale Bildung in Grundschulen soll durch eine stärkere Einbindung in den Sachunterricht und Ganztagsangebote gefördert werden.

HE11: Die Fähigkeit von Kindern zur Selbstregulation im Umgang mit Medien soll in Familien, Kitas und Schulen gezielt gestärkt werden.

HE12: Ein „KI-Seepferdchen“-Zertifikat soll Grundschülern auf spielerische Weise ein grundlegendes Verständnis für die Chancen und Risiken Künstlicher Intelligenz vermitteln.

HE13: Die Kompetenz im Umgang mit Algorithmen und Künstlicher Intelligenz (AI Literacy) muss im gesamten Bildungskontext gefördert werden.

HE14: Schulen sollen Ansprechpersonen qualifizieren, die über medienpädagogische Expertise für die Anliegen der Schüler verfügen.

HE15: Die Medienkompetenz in weiterführenden Schulen soll durch wissenschaftlich geprüfte Peer-to-Peer-Programme gestärkt werden.

HE16: Die private Nutzung digitaler Endgeräte an Schulen soll, insbesondere in der Grundschule und bis zur siebten Klasse, zum Schutz von Lernatmosphäre und sozialem Miteinander eingeschränkt werden.

HE17: Das Potenzial von Frühen Hilfen und Kindertageseinrichtungen für frühe Medienbildung und Prävention muss gestärkt werden.

HE18: Analoge Freizeitangebote und das ehrenamtliche Engagement sollen als Alternativen zur digitalen Welt gefördert werden.

HE19: Angebote der Medienbildung sollen eng mit der Demokratiebildung verzahnt werden.

HE20: Für junge Menschen sollen geschützte Erprobungsräume geschaffen werden, in denen sie Internetphänomene analysieren und Bewältigungsstrategien entwickeln können.

HE21: Alters- und entwicklungsgerechte Ansätze zur Förderung digitaler Kompetenzen müssen zentral gebündelt und leicht zugänglich gemacht werden.

HE22: Die Förderung von Medienkompetenz im Rahmen des erzieherischen Kinder- und Jugendschutzes ist zu intensivieren.

HE23: Durch eine Stärkung der Schulsozialarbeit soll die Medienbildung an Schulen weiter ausgebaut werden.

HE24: Der Umgang mit Alterskennzeichen für Spiele und andere Medien innerhalb der Jugendhilfe soll flexibler gestaltet werden.

HE25: Für besonders gefährdete Kinder und Jugendliche muss ein abgestuftes Präventionssystem mit maßgeschneiderten Angeboten entwickelt werden.

HE26: Es sollen einheitliche Standards für die Diagnose und Behandlung von Mediensüchten und suchtartigem Verhalten eingeführt werden.

HE27: Präventionsmaßnahmen gegen exzessive Mediennutzung und Abhängigkeit müssen auf verschiedenen Ebenen ausgeweitet werden.

HE28: Die Beratung zur Mediennutzung soll als fester Bestandteil in die gesundheitlichen Vorsorgeuntersuchungen für Kinder aufgenommen werden.

HE29: Bestehende Hilfsangebote für Kinder und Jugendliche müssen gestärkt und für die Zielgruppe besser zugänglich gemacht werden.

HE30: Ein niedrigschwelliger Zugang zu medizinischer und psychologischer Unterstützung bei Belastungen durch digitale Medien muss geschaffen werden.

HE31: Die polizeiliche Arbeit im digitalen Raum soll personell und technisch gestärkt werden.

HE32: Bund und Länder sollen eine gemeinsame, kindgerechte Online-Meldestelle (Kinderonlinewache) für Straftaten im Netz einrichten.

HE33: Die Darstellung sexualisierter Gewalt gegen Kinder im Internet muss konsequent und grenzüberschreitend bekämpft werden.

HE34: Zur Bekämpfung digitaler Sexualdelikte sollen polizeiliche Ermittlungsmethoden wie Scheinkindoperationen eingesetzt werden können.

HE35: Für Darstellungen sexueller Gewalt müssen einheitliche Kriterien für die Verfolgung und ein verbesserter Datenaustausch entwickelt werden.

HE36: Die Regulierung von Plattformen soll risiko- und designorientiert erfolgen, wobei entweder ein Mindestalter von 13 Jahren oder dienstspezifische Beschränkungen empfohlen werden.

HE37: Für Accounts von Minderjährigen müssen sichere Voreinstellungen (Jugendschutz by Default) und ein Verbot manipulativer Designs verbindlich vorgeschrieben werden.

HE38: Es bedarf einer wirksamen, datenschutzgerechten und grundrechtsschonenden Regelung zur Altersbestimmung im Internet.

HE39: Nutzer sollen mehr Kontrolle über die Algorithmen von Empfehlungssystemen und die ihnen angezeigten Inhalte erhalten.

HE40: Bestehende Schutzlücken im Digital Services Act (DSA) hinsichtlich der Ausnahmen für Kleinunternehmen müssen geschlossen werden.

HE41: Anbieter sollen verpflichtet werden, Warnhinweise anzuzeigen, wenn Nutzer Fotos von Kindern hochladen möchten.

HE42: Öffentliche Einrichtungen müssen einen verantwortungsvollen Umgang mit Bildmaterial von Kindern sicherstellen.

HE43: Für das Phänomen des Kinder-Influencings sollen verbindliche Rahmenbedingungen geschaffen werden, um die Schutzverantwortung der Eltern zu stärken.

HE44: Die gesetzlichen Definitionen von Nutzungsrisiken im Jugendschutzrecht müssen um KI-bezogene Anwendungen wie Chatbots erweitert werden.

HE45: Der Schutz vor dem Missbrauch von Deepfakes und Deepnudes muss rechtlich und technisch verbessert werden.

HE46: Für KI-Begleiter (AI Companions) soll eine sofortige Altersgrenze von 13 Jahren sowie Schutzmaßnahmen gegen emotionale Abhängigkeit eingeführt werden.

HE47: Die Entwicklung und Verfügbarkeit von qualitativ hochwertigen, kindgerechten Online-Angeboten soll gefördert werden.

HE48: Innerhalb der europäischen digitalen Souveränität soll gezielt kindgerechte Künstliche Intelligenz entwickelt werden.

HE49: Ein Industrie-Siegel für „kindersichere KI“ bei Spielzeugen soll zusammen mit einer Informationskampagne entwickelt werden.

HE50: Es sollen Anreize geschaffen werden, um vertrauenswürdige europäische Infrastrukturen für Plattformen und Daten aufzubauen.

HE51: Forderungen nach einer Verschärfung der Haftungsregeln im Digital Services Act (DSA) sollen wissenschaftlich auf ihre Wirksamkeit geprüft werden.

HE52: Die Forschung dazu, wie Kinder und Jugendliche sich Medien aneignen, muss verstärkt gefördert werden.

HE53: Es soll eine Forschungsoffensive zu den Wirkungsmechanismen von sozialen Medien und KI-Anwendungen gestartet werden.

HE54: Eine strukturierte und verbindliche Beteiligung von Kindern und Jugendlichen an Fragen des digitalen Jugendschutzes muss etabliert werden.

HE55: Ein dauerhaftes interdisziplinäres Expertengremium soll aktuelle Entwicklungen im digitalen Kinderschutz analysieren und einordnen.

HE56: Die 56 Empfehlungen sollen in eine kohärente Gesamtstrategie mit klaren Zuständigkeiten und einem Wirkungsmonitoring überführt werden.

Sebastian Gutknecht ist Direktor der Bundeszentrale für Kinder- und Jugendmedienschutz und zugleich Mitglied der Expertenkommission. Er kommentierte gegenüber der Presse: „Die Empfehlungen zeigen deutlich, dass Kinder- und Jugendmedienschutz weit über die Frage nach Altersgrenzen hinausgeht. Er gelingt nur dann, wenn Schutz, Befähigung und Teilhabe der jungen Menschen sowie die Verantwortung aller beteiligten Akteure zusammengedacht werden.“

Die > Handlungsempfehlungen im Internet

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