Berlin (2mind) – Ein prominenter AfD-Politiker positioniert sich gegen das „Ideologieprojekt“ Inklusion, Deutschland muss sich vor einem Fachausschuss der Vereinten Nationen (UN) für die Umsetzung der UN- Behindertenrechtskonvention verantworten: In diesen Tagen diskutiert ein größerer Teil der Öffentlichkeit über Inklusion als sonst. Kritische Töne überwiegen.
Der Thüringer AfD-Chef Björn Höcke fordert, dass Kinder mit Behinderungen nicht mehr an Regelschulen unterrichtet werden. Das berichtet u.a. das Magazin Spiegel, das aus dem Sommerinterview des MDR mit dem AfD-Politiker zitiert. Laut Spiegel bezeichnete Höcke Inklusion als eines der „Ideologieprojekte“, von dem man das Bildungssystem „befreien“ müsse. Solche Projekte würden „unsere Schüler nicht weiterbringen“ und „nicht leistungsfähiger machen“. Sie führten nicht dazu, „dass wir aus unseren Kindern und Jugendlichen die Fachkräfte der Zukunft machen“.
Dagegen positionierte sich Der Paritätische Gesamtverband und 18 angeschlossene Organisationen in einer gemeinsamen Anzeige in der „Welt am Sonntag“. „Wenn der AfD-Politiker Björn Höcke das Ende der Inklusion und damit die aktive Ausgrenzung von Menschen mit Behinderung fordert, ist das kein Zufall und kein Ausrutscher“, heißt es darin. „In der AfD wird wiederholt gefordert, Menschen, die nicht in das Weltbild des völkischen Nationalismus passen, zu entrechten oder aus dem Land zu werfen.“
Wer so spreche, stelle die Würde des Menschen als Individuum und die Universalität von Menschenrechten in Frage. „Wir lassen nicht zu, dass Ideologien der Ungleichwertigkeit von Menschen weiter Raum greifen, die an die dunkelsten Kapitel der deutschen Geschichte erinnern“, so die unterzeichnenden Organisationen weiter. Die Zivilgesellschaft müsse sich der Gefahr einer solchen Agenda für den Zusammenhalt der Gesellschaft entschlossen entgegenstellen.
Während sich die Wohlfahrtsverbände gegen Forderungen von Rechtsaußen nach einem Ende der Inklusion wehren, droht Deutschland eine kritische Bewertung seiner Inklusionspraxis durch die Vereinten Nationen. An deren Genfer Standort findet am 29. und 30. August vor dem UN-Fachausschuss für die Rechte von Menschen mit Behinderungen die Staatenprüfung Deutschlands zur Behindertenrechtskonvention statt. In Vorbereitung auf diese Prüfung legte das Deutsche Institut für Menschenrechte, das mit dem Monitoring der Umsetzung der UN-Behindertenrechtskonvention betraut ist, im Juli einen Bericht vor.
Auf allen politischen Ebenen habe die Dynamik der Umsetzung der Konvention deutlich nachgelassen. Weiter heißt es in dem Bericht: „Ein echter Paradigmenwechsel in Politik und Gesellschaft hin zu Inklusion und Selbstbestimmung ist auch 14 Jahre nach Inkrafttreten der UN-BRK nicht festzustellen. Im Gegenteil: In Deutschland besteht weiterhin ein stark ausgebautes System von Sonderstrukturen – sowohl in der schulischen Bildung und bei der Beschäftigung in Werkstätten als auch in Form von großen stationären Wohneinrichtungen. Zwar wird viel über Inklusion diskutiert, konsequent in die Tat umgesetzt wird sie allerdings nicht.“
Zudem beobachtet das Menschenrechtsinstitut mit Sorge „eine fehlgeleitete Inklusionsrhetorik, wonach unterschiedliche Akteure aus Politik und Gesellschaft Sonderstrukturen als Teil eines inklusiven Systems bezeichnen.“ Was auf die eingangs zitierten Diskussionen verweisen könnte.
Der Bericht der Monitoring-Stelle UN-Behindertenrechtskonvention > als PDF zum Download