
Ein Zwischenbericht der Begleitforschung wird kontrovers diskutiert
Berlin (2mind) – War die 2024 gesetzlich geregelte Teil-Legalisierung des Cannabiskonsums ein Schritt in die richtige Richtung? Während eine Anfang April vorgelegte wissenschaftliche Studie zu einem tendenziell eher positiven Ergebnis kommt und keinen sprunghaften Konsumanstieg feststellt, fällt die Bewertung durch die Bundesregierung deutlich anders aus. So erklärte Bundesinnenminister Alexander Dobrindt: „Das Cannabisgesetz ist ein vollkommener Rohrkrepierer. Jugendgefährdend und kriminalitätsfördernd.“ Der Schwarzmarkt boome und die Kriminalität steige, so der CSU-Politiker.
Durch das seit dem 1. April 2024 geltende Konsumcannabisgesetz (KCanG) hatte die Koalition aus SPD, Grünen und FDP den Umgang mit Cannabis für Privatpersonen teilweise legalisiert: Seitdem sind der Besitz der Droge sowie der private Eigenanbau und der gemeinschaftliche Eigenanbau in Anbauvereinigungen in gewissen Grenzen erlaubt. Zudem wurde die Nutzung von Cannabis zu medizinischen Zwecken durch das Medizinal-Cannabisgesetz (MedCanG) erleichtert.
Bereits im KCanG wurde die wissenschaftliche Evaluation des Projektes verankert, die vom Verbundforschungsprojekt „Evaluation des Konsumcannabisgesetzes“ (EKOCAN) noch bis zum April 2028 geleistet wird. EKOCAN legte nun diesen 2. Zwischenbericht vor. Ergebnisse daraus im Einzelnen:
Die Teillegalisierung hat den Cannabismarkt verändert: Eine besondere Bedeutung besitzt dabei das zu medizinischen Zwecken vertriebene Cannabis. In Deutschland hat sich „der größte prinzipiell legal-kommerzielle Cannabismarkt Europas entwickelt“. Weiter heißt es in der Studie: „Ein Grund für diese Entwicklung sind die mittlerweile zahlreichen Onlineplattformen für Medizinalcannabis, die das verschreibungspflichtige Arzneimittel auch an Freizeitkonsumierende vermarkten.“ Angezogen habe der Eigenanbau von Cannabis, jedoch sei der (illegale) Bezug über soziale Kontakte weiterhin bedeutender. Der gemeinschaftliche Eigenanbau in Anbauvereinigungen habe sein Potenzial bisher nicht entfalten können, so die Studie.
Der Cannabiskonsum unter Jugendlichen sei seit der Teillegalisierung stabil oder sogar leicht rückläufig. Nach Studienangaben ist es „bislang nicht zu einem Rückgang der Risikowahrnehmung des Cannabiskonsums unter Jugendlichen gekommen“. Allerdings würden junge Menschen seltener Frühinterventionsprogramme in Anspruch nehmen.
Seit etwa 15 Jahren verbreite sich der Cannabiskonsum unter Erwachsenen stetig, was sich auch nach der Teillegalisierung fortzusetzen scheine. Einen bedenklichen Trend erkennen die Forschenden für die ambulante Suchthilfe: „Während immer mehr junge Erwachsene Cannabis konsumieren und auch mit entsprechenden Problemen im medizinischen Versorgungssystem diagnostiziert werden, ist die Inanspruchnahme von Beratungsangeboten der ambulanten Suchthilfe durch diese Bevölkerungsgruppe seit einigen Jahren – auch nach der Teillegalisierung – rückläufig.“
Im Blick auf die cannabisbezogene Kriminalität stellen die Studienautoren fest: Die Zahl der vor Gericht verhandelten konsumnahen Cannabisdelikte sei nach der Teillegalisierung gesunken. Die Studie weiter: „Aufgrund der beschriebenen Entwicklungen auf dem Cannabismarkt ist davon auszugehen, dass es gelungen ist, den Schwarzmarkt partiell zurückzudrängen.“ Ob dies zu einer Schwächung der cannabisbezogenen organisierten Kriminalität geführt habe, lasse sich noch nicht sagen. Es gebe erste Hinweise darauf, dass deren Akteure am legalen Cannabis-Markt zu partizipieren versuchten.
Der Markt für das sogenannte Medizinalcannabis werde von hochpotenten Produkten (mit einem THC-Gehalt von über 10% oder 15%) beherrscht – trotz des erhöhten Risikos für psychische Probleme. Einschlägige Onlineplattformen brächten verschreibungswillige Ärztinnen und Ärzte, Apotheken und Konsumierende zusammen und richteten sich mit ihren Angeboten gerade auch an Freizeitkonsumierende.
„Die dargestellten Ergebnisse verdeutlichen, dass einige der vom Gesetzgeber intendierten Effekte des KCanG schon jetzt teilweise eingetreten sind“, so das Fazit der Forschenden. Jedoch seien auch Fehlentwicklungen zu beobachten: Aufgrund der geringen Zahl an Cannabis-Anbauvereinen sollten die Rahmenbedingungen für deren Zulassung überprüft werden. Die Zusammenarbeit der an einer „Frühintervention“ beteiligten Fachdienste könne besser koordiniert werden. Empfohlen wird eine finanzielle Stärkung der Suchtberatungsstellen ebenso wie eine Stärkung der Strafverfolgungsbehörden. „Mit Blick auf die aufgezeigten Fehlentwicklungen auf dem Markt für Medizinalcannabis sollte der Gesetzgeber in Betracht ziehen, den THC-Gehalt frei verschreibbarer Cannabisblüten zu beschränken.“ Weiter solle laut Studienautoren geprüft werden, wie heilmittelwerberechtliche Vorgaben durchgesetzt werden könnten.
Auf die problematischen Entwicklungen verweist der Beauftragter der Bundesregierung für Sucht- und Drogenfragen, Hendrik Streeck: „Beim Medizinalcannabis sehen wir erheblichen Missbrauch zu Konsumzwecken. Streeck fordert Gegenmaßnahmen: „Das hat mit Medizin nichts mehr zu tun. Das weiterlaufen zu lassen, wäre fahrlässig.“ Einen beunruhigenden Trend sieht der Bundesdrogenbeauftragte zudem bei der Hilfe für Jugendliche: „Wer wegen Cannabis auffällt, bekommt heute seltener frühzeitig Beratung und Unterstützung als vor Inkrafttreten des Gesetzes.“ Ursächlich sei das Entfallen der Informations-Weiterleitung durch Polizei, Justiz und Jugendgerichtshilfe. Streeck weiter: „Wer nicht früh eingreift, lässt junge Menschen und ihr Umfeld mit dem Problem allein.“
Am EKOCAN-Verbund sind Forschende des Universitätsklinikums Hamburg-Eppendorf (UKE), der Eberhard-Karl-Universität Tübingen sowie des Universitätsklinikums Düsseldorf (UKD) beteiligt.
